Wir weisen darauf hin, dass durch das Starten des Videos Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Weitere Informationen findest du in unserem Datenschutzhinweis.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Aktivierung des Buttons Daten an den jeweiligen Betreiber übermittelt werden. Weitere Informationen findest du in unserem Datenschutzhinweis. Du verpflichtest dich, niemandem unerwünschte Werbung zuzusenden.
Für den Lemon Curd den Zitronensaft mit Zucker und Butter in einer Pfanne aufkochen lassen. Die Eier in einer Schüssel mit einem Schwingbesen schaumig schlagen. Die aufgekochte Flüssigkeit unter ständigem Rühren langsam zu den Eiern geben. Masse zurück in die Pfanne leeren und circa 10 Minuten bei mittlerer Hitze puddingartig einkochen lassen. Danach in eine Schüssel geben und mit einer Klarsichtfolie direkt auf die Masse gelegt bedecken und auskühlen lassen.
Zubereitung:
Für die Streusel alle Zutaten in einer Schüssel miteinander verkneteten. Die Masse in losen Stückchen auf ein mit Backpapier belegtes Backblech geben und im vorgeheizten Backofen bei 180°C Heissluft auf der mittleren Schiene rund 10-12 Minuten goldbraun backen. Nach dem Backen auskühlen lassen. Für die Joghurtcreme den Griechischen Joghurt mit Honig und Salz verrühren und bis zum Anrichten kaltstellen.
Anrichten:
Streusel, Creme und Lemon Curd abwechselnd in ein Glas schichten.
Tipp
Geniessen statt wegwerfen! Anstelle von Streuseln können auch übrig gebliebene Kuchenstücke zerbröselt und im Backofen knusprig gebacken werden.
*Es können max. 15 Zutaten zur Liste hinzugefügt werden, danach ist ein Login erforderlich.
Anmelden
E-Mail-Adresse und Passwort stimmen nicht überein. Bitte überprüfe deine Eingabe. Möglicherweise entspricht dein Passwort nicht unseren neuen Sicherheits-Anforderungen. In diesem Fall klicke bitte auf "Passwort vergessen?" um ein neues zu erstellen.
Dein Profil wurde vorübergehend gesperrt. Bitte versuche es später erneut.
Dein Profil wurde noch nicht aktiviert.
Oder:
Es kann zu einer Datenübermittlung in Drittstatten, wie insbesondere die USA, kommen. Da die USA laut Europäischem Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist, bestehen aufgrund der Übermittlung Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden, fehlende Rechtsbehelfe). Die Einwilligung umfasst gemäss Art. 49 Abs. 1 lit. A DSVGO diese Übermittlung in Drittstaaten. Weitere Informationen findest du in unserem Datenschutzhinweis.